Oliver Hankeln

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Vor knapp einer Woche hat das Volk die Bundesversammlung einen neuen Bundespräsidenten gewählt. Während z.B.  eine im Stern veröffentlichte Forsa-Umfrage Joachim Gauck als klaren Favoriten sieht (42% für Gauck, 32% für Wulff) sieht das in der Bundesversammlung ganz anders aus. Wie wir alle wissen, hat die Bundesversammlung sich gegen das Volk gestellt und Christian Wulff gewählt.

Hier regiert nicht der Volkswille sondern zur einen Hälfte die mittels eines verfassungswidrigen Modus‘ (Urteil des BVerfG, 2 BvC 107, 2 BvC 707 vom 3. Juli 2008) gewählten Mitglieder des Deutschen Bundestages und zur anderen Hälfte aus von den Landesparlamenten entsandten, aber nicht weisungsgebundenen Wahlmännern und -frauen.

Nochmal: der Bundespräsident wird nicht vom Volk gewählt, sondern von gut 1000 Leuten, die geheim und ungebunden abstimmen, die also bei dieser Wahl tun und lassen können was sie wollen, ohne dass jemand sie danach zum Beispiel durch geändertes Wahlverhalten zur Rechenschaft ziehen könnte. Damit ist die Besetzung des Amtes des Bundespräsidenten jeder demokratischen Kontrolle entzogen. Das Ergebnis kennen wir.

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ – so steht es in Art. 20 GG – und weiter: „Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt.“

An die letzte Wahl kann ich mich erinnern – aber eine Abstimmung auf Bundesebene? Die steht uns zwar laut Grundgesetz zu („… und Abstimmungen …“), aber stattgefunden hat, soweit ich mich erinnere, keine.

Welches Amt, wenn nicht das des höchsten Repräsentanten des Volkes, hätte eine direkte Abstimmung verdient?

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