Oliver Hankeln

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Heute die erste Idee im Rahmen meiner „was tun gegen den Zensus“-Reihe.

Ca. 10% aller Einwohner müssen die Haushaltbefragung über sich ergehen lassen. Das sind, grob geschätzt, 8 Millionen Fragebögen. So etwas kann man nur maschinell verarbeiten, ausser das statistische Bundesamt sorgt im Rahmen der Volkszählung für Vollbeschäftigung…

§11 (1) BStatG sagt:

Sind Erhebungsvordrucke durch den zu Befragenden auszufüllen, so sind die Antworten auf den Erhebungsvordrucken in der vorgegebenen Form zu erteilen.

Bei den Vorgaben auf den Befragungsbögen haben die Statistiker aber vergessen vorzugeben, dass pro Kästchen nur ein Buchstabe oder eine Ziffer eingetragen werden soll. Aus meiner Sicht spricht also nichts dagegen, die Einteilung in Kästchen zu ignorieren und sehr gequetscht zu schreiben, um die maschinelle Lesbarkeit zu reduzieren. Druckbuchstaben wurde zwar vorgegeben, da aber sogar das Beispiel wild Gross- und Kleinbuchstaben mischt (Siehe das ß, das nunmal ein Kleinbuchstabe ist), sehe ich keinen Grund, nicht auch kreativ zwischen grossen und kleinen Buchstaben zu wechseln.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber so wie ich die Vorgabe auf dem Zettel verstehe, muss bei Vorname/-n „HEINZ-JÖRG“ und bei Nachname „GROßMAYER“ eintragen werden. Nach oben genanntem Paragrafen scheine ich sogar dazu verpflichtet zu sein. Ich habe zwar keine Ahnung, was das bringen soll, aber bitte…

Vielleicht wäre es ganz nützlich, wenn juristisch bewanderte Leser dazu etwas sagen könnten…

Edit: um die maschinelle Lesbarkeit zu erschweren, wäre es offensichtlich nützlich, die Barcodes zu entfernen oder zu beschädigen. Wer das vorsätzlich tut, macht sich aber einer Sachbeschädigung schuldig und damit strafbar, so dass ich von vorsätzlichen Beschädigungen abraten muss.

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