Oliver Hankeln

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Es ist schon lange her. Fast zwei Jahre. Am 15. Februar 2006 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Abschießen von von Terroristen entführten Flugzeugen, die als fliegende Bombe benutzt werden sollen, ein Verstoß gegen die Menschenwürde wäre und hat entsprechende Regelungen im „Luftsicherheitsgesetz“ gekippt. Allenfalls eine Abschußerlaubnis für ausschließlich mit Terroristen besetzte Flugzeuge wäre nach einer Verfassungsänderung denkbar.

Und jetzt, nicht einmal zwei Jahre später? Im Januar fordert Schäuble die Einführung eines „Quasi-Verteidigungsfalles“ – so etwas ähnliches wie der „Ausnahmezustand“ in totalitären Staaten, der es ermöglichen sollte, unschuldige Opfer zu töten, wenn die „Verhältnismäßigkeit gewahrt“ bliebe. Und jetzt will auch der Verteidigungsminister Jung Flugzeuge notfalls ohne Gesetzesgrundlage abschießen lassen.

Damit stellt sich Jung eindeutig auf die Seite der Terroristen, deren Ziel es ja angeblich ist, die freiheitlich demokratische Grundstruktur unserer Gesellschaft zu beseitigen. Wenn es nämlich Ministern straflos möglich ist, öffentlich die verfassungsgemäße Ordnung mit Füßen zu treten, dann haben die Terroristen in dieser Regierung einen wertvollen Verbündeten für den Kampf gegen Demokratie und Menschenrechte gefunden.

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